Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid
Im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.02.2022 wurde die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für nichtig erklärt und zugleich betont, dass die Freiverantwortlichkeit dieser Entscheidung eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit von Suizidassistenz ist. Seither diskutiert der Deutsche Bundestag eine Neuregelung der Beihilfe zum Suizid.
Im Vortrag stellt Dr. Sigurd Rink, Koordinator für Theologie und Ethik im Präsidium des Diakonischen Werks Deutschland, die theologischen und ethischen Implikationen und Konsequenzen der Neuregelung dar.